ges. Rente beantragen ohne Krankenkassenvollversicherung | frag-einen.com
RechtsanwaltVersicherungsrecht19. Dezember 2015

ges. Rente beantragen ohne Krankenkassenvollversicherung

Ich lebe seit vielen Jahren in Asien, was ich durch die vielen Visa und Stempel lückenlos beweisen kann, habe jedoch "pro Forma" noch einen Wohnsitz in Deutschland. Krankenversichert bin ich bei HCI (Health Care International), einer Versicherung speziell für Expats, die aber nur Krankenhausaufenthalte abdeckt, keine ambulanten Arztbesuche oder Medikamente. Nächstes Jahr will ich meine normale Altersrente beantragen und müßte dazu eine Krankenkasse nachweisen, die einer deutschen gesetzlichen Kasse entspricht, was ich natürlich nicht kann. Da in Deutschland aber Krankenkassenvollversicherungspflicht besteht, habe ich nun die Befürchtung, daß bei "auffliegen" meiner Unterversicherung eine Nachzahlung ab 2009 auf mich zukommen könnte. Um der Versicherungspflicht zu entgehen, überlege ich, meinen Wohnsitz nach Asien zu verlagern, was aber für Kreditkarte, Bankkonto usw. eher von Nachteil wäre. Was raten Sie mir ? Vielen Dank für Ihre Antwort
E
Verifizierter Experte
28. Januar 2012
Sehr geehrte Fragestellerin, es sind 2 Zeiträume zu unterscheiden. Dies sind 1. die Zeit vom 01.04.2007 bis zur möglichen Verlagerung des Wohnsitzes und 2. die Zeit ab der angenommenen Verlagerung des Wohnsitzes. Für den ersten Zeitraum bis zur Verlagerung des Wohnsitzes ...
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B
Bernhard Müller
· Berlin
28. Januar 2012
Sehr geehrte Fragestellerin, ob Sie die Altersrente bekommen, richtet sich nach dem SGB VI. Danach ist nur entscheidend, ob Sie rentenversichert sind, die Wartezeiten erfüllen u.s.w. Dass Sie krankenversichert sind, gehört nicht zu den Voraussetzungen für den Bezug einer Rent...
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