Verjährung eines Bußgeldes | frag-einen.com
RechtsanwaltVerkehrsrecht10. Oktober 2009

Verjährung eines Bußgeldes

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt. Am 07.07.2009 wurde mein Fahrzeug bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt. Am Tattag war mein Bruder Fahrer des Fahrzeuges. Am 01.08.2009 erhielt ich eine Anhörung, auf die ich nicht reagierte. Am 06.10.2009 erhielt ich nun einen Bußgeldbescheid per Einschreiben mit Fahrverbot wegen Wiederholungstat. Ich möchte nun fristgerecht wiedersprechen und meinen Bruder als tatsächlichen Fahrer am Tattag angeben. Ich habe von einer sogenannten Verfolgungsverjährung nach drei Monaten gehört. Kann sich mein Bruder in diesem Fall darauf berufen, wenn er nun später als drei Monate nach dem Tattag erstmalig mit dem Vorwurf konfrontiert wird? Was ist hier darüber hinaus zu beachten? Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Mandant
A
Andreas Scholz
· Konstanz
5. Juli 2009
Sehr geehrter Fragesteller, die Einspruchsfrist gegen den Bussgeldbescheid liegt bei zwei Wochen. Nach § 24 Abs. 3 StVG beträgt die Frist der Verfolgungsverjährung grundsätzlich drei Monate. Die Frist beginnt mit der Beendigung der Bussgeldbewehrten Handlung, damit am 7. 7...
🔒

Vollständige Antwort lesen

Antwort des Experten freischalten für nur 7,99 €

Antwort freischalten →

✓ Einmalzahlung · ✓ Sofortiger Zugang · ✓ SSL-gesichert

Eigene Frage stellen

Persönliche Antwort in <24h · Geld-zurück-Garantie

Jetzt Frage stellen →