RechtsanwaltVerkehrsrecht29. August 2009
Unfallverursacherin verweigert Zahlung wegen Vorschaden
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Mutter war gestern mit meinem Auto beim Einkaufen. Dabei wurde ihr, obwohl sie ordnungsgemäß in einer Parklücke am Fahrbahnrand stand, der Fahrerspiegel angefahren und bis zur A-Säule umgeklappt, dummerweise hat meine Mutter daraufhin zur Unfallverursacherin die Aussage getätigt, dass der Spiegel vorher schon leicht beschädigt gewesen sei. Fakt ist, dass der "Vorschaden" darin bestand, da der Spiegel vor wenigen Wochen bereits schon einmal angefahren wurde und dadurch das Plastik an der Spiegelunterseite um lediglich 2-3mm vorstand, was aber von der letzten Unfallverursacherin schon beglichen wurde. Nach dem gestrigen Unfall ist die Abdeckung weiter aufgeplatzt, beim Fahren zittert das Spiegelglas sehr stark und der Spiegel an sich ist wackelig in der Halterung.
Nach meinem gestrigen Telefonat mit der Unfallverursacherin, wird diese vermutlich die Zahlen verweigern und auf den "Vorschaden" berufen.
Meine Meinung ist, da Sie an den Spiegel eines parkenden Autos fuhr und der Schaden erheblich größer ist als davor ist Sie auch zum Schadenersatzverpflichtet.
Wie ist Ihrer Meinung nach die beste Vorgehensweise?
Mit freundlichen Grüßen
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