Strafbefehl Schweiz | frag-einen.com
RechtsanwaltVerkehrsrecht2. Februar 2016

Strafbefehl Schweiz

Ich wurde Ende letzten Jahres in einer 30 km-Zone geblitzt und war nach Abzug der Toleranzen mit 19 km zu schnell unterwegs. Ich habe in der schriftlichen Stellungnahme das Vergehen zugegeben, jedoch auch erklärt das ich -aufgrund von Stau und Umleitung- in einer mir völlig fremden Gegend war und mit der Orientierung beschäftigt gewesen bin. Ausserdem war die Messung an der Ortsausfahrt und ich der Meinung ich bin schon wieder auf einer "normalen" Ortsstrasse (weniger Bebauung, breite, schnurgerade Strasse, kurz vor dem Ortschild) Nun habe ich einen Strafbefehl erhalten (strafbar gem. Art 27/1 SVG, Art 90 Abs 1 SVG über Busse 600 SFR Gebür 600 SFR Auslagen 29 SFR Ich habe nun 6 Tage Zeit um zu bezahlen, und 10 um Einsprache zu erheben, Lohnt es sich, bzw. ist es erfolgsversprechend Einsprache zu erheben? Wenn ja, wie muss dies erfolgen?
Y
Dr. Yanqiong Bolik
· Stuttgart
6. März 2012
Sehr geehrter Fragesteller, in der Schweiz werden Raser nicht so mit „Samthandschuhen“ angefasst wie in Deutschland. Für Schweizer Verhältnisse erscheint mir dies sogar relativ günstig. Mit freundlichen Grüßen Bernhard Müller Rechtsanwalt...
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B
Bernhard Müller
· Berlin
6. März 2012
Sehr geehrter Fragesteller, nach hiesiger Einschätzung ist die Einsprache nicht erfolgreich. Gerade wenn Sie in einer fremden Umgebung mit der Orientierung beschäftigt waren, ist dies eher ein Grund langsamer zu fahren oder anzuhalten, um auf der Landkarte oder im Navi nachzus...
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