Erstattung von Abschleppkosten | frag-einen.com
RechtsanwaltVerkehrsrecht17. September 2009

Erstattung von Abschleppkosten

Hallo,Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, nach dem § 13 (1),§ 49 StVO schreibt mir die Stadt ..... ich habe die Parkzeit auf der angegebene Hoechstparkzeit um mehr als 3 Stunden überschritten. Aus §§ 4 und 5 POG ist der Eigentümer einer Sache ( KFZ) verantwortlich und zum Kostenersatz verpflichtet. §6 Absatz 2 POG Gesamtschuldner.(Den Text habe ich abgekürzt) Ist die Stadtverwaltung berechtigt mir die entstandenen Abschleppkosten 152.00 E und Gebühren von 25.00E an mich weiter zuleiten ? An dieser Parkuhr war kein Hinweis daran zu erkennen,dass nach angegebener Parkzeit zum Abschleppen berechtigt sind. Muss ich diese Aufforderung statt geben.? Welcher Rechtsanwalt kann mir weiterhelfen.? Gruss E.Christ
D
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla
· Bremerhaven
25. Juni 2009
Sehr geehrter Ratsuchender, vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage! Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben beantworte ich die von Ihnen gestellten Fragen sehr gerne zusammenfassend wie folgt: Leider sehe ich keine realistischen Chancen, um gegen den Gebührtenbescheid v...
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