RechtsanwaltVerkehrsrecht17. September 2009
Erstattung von Abschleppkosten
Hallo,Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
nach dem § 13 (1),§ 49 StVO schreibt mir die Stadt .....
ich habe die Parkzeit auf der angegebene Hoechstparkzeit um mehr als 3 Stunden überschritten.
Aus
§§ 4 und 5 POG ist der Eigentümer einer Sache ( KFZ) verantwortlich und zum Kostenersatz verpflichtet.
§6 Absatz 2 POG Gesamtschuldner.(Den Text habe ich abgekürzt)
Ist die Stadtverwaltung berechtigt mir die entstandenen Abschleppkosten 152.00 E und Gebühren von 25.00E an mich weiter zuleiten ?
An dieser Parkuhr war kein Hinweis daran zu erkennen,dass
nach angegebener Parkzeit zum Abschleppen berechtigt sind.
Muss ich diese Aufforderung statt geben.?
Welcher Rechtsanwalt kann mir weiterhelfen.?
Gruss
E.Christ
D
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla
· Bremerhaven
25. Juni 2009
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben beantworte ich die von Ihnen gestellten Fragen sehr gerne zusammenfassend wie folgt:
Leider sehe ich keine realistischen Chancen, um gegen den Gebührtenbescheid v...
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