RechtsanwaltStrafrecht13. April 2026
Verkehrsverstöße nach Ausland-Unfall – droht mir ein Verfahren?
Hallo zusammen, mir ist vor zwei Wochen in Frankreich ein doofer Fehler passiert. Ich bin bei einer Ampel zu früh losgefahren (also bei Rot) und habe einen anderen Wagen touchiert. Der Schaden war minimal, aber ich war nervös und bin einfach weitergefahren. Der andere Fahrer hat mein Kennzeichen notiert. Jetzt hab ich natürlich Angst, dass da noch was auf mich zukommt. Kann ich in Deutschland belangt werden, wenn der Unfall im Ausland war? Und vor allem – wenn die französische Polizei das an meine Versicherung meldet, hat das auch strafrechtliche Konsequenzen für mich oder nur zivilrechtliche? Ich weiß, dass Weitergehen nach einem Unfall doof war, aber wie ernst ist das wirklich?
E
Verifizierter Experte
13. April 2026
Das ist tatsächlich ein ernstes Thema, aber beruhigen Sie sich – es gibt hier Unterschiede zu beachten. Grundsätzlich können Sie in Deutschland nach dem Strafgesetzbuch (StGB) für Straftaten belangt werden, auch wenn diese im Ausland begangen wurden, wenn Sie Deutscher sind oder ...
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