RechtsanwaltStrafrecht9. August 2011
Nötigung
Sehr geehrte Frau Anwältin, sehr geehrter Herr Anwalt,
ich habe ein Schreiben des Bürgermeisters, in dem er schreibt:
Sollten Sie bis zum........ die von uns geforderte Baulast unterschreiben besteht kein Anlass zur Eintragung einer Veränderungssperre auf Ihrem Grundstück.
Hintergrund ist, dass die Gemeinde eine Baulast von uns haben möchte, damit die Gemeinde ein Gebäude an der Grenze errichten kann.
Steht in dem Schreiben nicht auch zwischen den Zeilen eine Nötigung? Man droht uns, das Grundstück wertlos zu machen (es soll wohl wieder Ackerland werden, ist jetzt Bau-Gewerbegrund), wenn nicht unterschrieben wird.
Ich fühle mich erpresst und genötigt und in meinen Rechten beschnitten.
Was sagen Sie dazu?
S
Steffan Schwerin
· Jena
19. Februar 2010
Gern....
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