RechtsanwaltStrafrecht6. Februar 2015
Legaler Besitz von Schreckschusspistolen
Ist der Besitz einer Schreckschusspistole grundsätzlich nur mit einem kleinen Waffenschein erlaubt?
Mich hat wohl irgendjemand bei der Polizei gemeldet und die Schreckschusspistole wurde eingezogen.
Die Schreckschusspistole befand sich immer in meiner Wohnung und wurde nie in der Öffentlichkeit getragen oder verwendet.
Es handelte sich um den Nachbau einer Walther P22 mit PTB-Zeichen.
Momentan wir mir vorgeworfen: \\\"Der Beschuldigte ist verdächtig ohne Erlaubnis nach §2 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 1 eine Schusswaffe besessen zu haben.\\\"
\\\"Vergehen strafbar gemäß §52 Abs.3 Nr.2a WaffG\\\"
Vielen Dank für Antworten
O
StB Olaf Gayko
· Wuppertal
12. Mai 2011
Vielen Dank für Ihre Nachfrage:
Führen im Sinne des WaffG bedeutet die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe außerhalb seiner Wohnung, Geschäftsräume oder seines befriedeten Besitztums.
Solange Sie die Schreckschusswaffe also nur auf Ihrem Grundstück/Wohnung hat...
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A
Andre Stämmler
· Jena
12. Mai 2011
Sehr geehrter Ratsuchender,
das Führen einer Schreckschusswaffe ist gem. § 10 IV WaffG nur mit einem kleinen Waffenschein zulässig.
Als Führen zählt nicht der bloße Besitz und Transport. Sofern sich die Pistole also nur in Ihrer Wohnung befunden hat, haben Sie nichts zu be...
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