RechtsanwaltStrafrecht17. Mai 2010
Anwohnerparkschein - Urkundenfälschung?
Guten Tag,
habe eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung wg. Urkundenfälschung. Habe mein altes Fahrzeug verkauft und den für diese KFZ Nummer ausgestellten Anwohnerparkschein mit der neuen KFZ Nummer meines neuen KFZ handschriftlich überschrieben (alte Nummer durchgestrichen und neue darunter geschrieben). Dies blieb 2 Wochen unbeanstandet bis die Polizei an meiner Haustür klingelte und dies bei meiner Verlobten (ich war nicht zu Hause) beanstandete. Um ein Aufbrechen oder Abtransport des Wagens zu verhindern, hat sie den Beamten das "Beweisstück" übergeben und unvorsichtigerweise ausgesagt, wir wüssten, dass wir bei offizieller Stelle einen auf das neue KFZ Kennzeichen ausgestellten Anwohnerparkschein beantragen müssten, seien aber zeitlich noch nicht dazu gekommen. Bin seit ca. 10 Jahren dort Anwohner und hatte immer einen gültigen Anwohnerparkschein.
Worauf muss ich bei der Vernehmung achten?
Vielen Dank!
D
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla
· Bremerhaven
13. August 2009
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich zu Ihren Fragen sehr gerne wie folgt Stellung nehmen:
Ich muss Ihnen leider mitteilen, dass nach Ihrer Schilderung in der Tat alles auf eine Urkundenfälschung im Sinne von Paragraph 267 St...
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