RechtsanwaltStrafrecht17. Mai 2011
Akteneinsicht
Morgen,
Eine kurze Rechtsberatung benötige ich von Ihnen!
Seid genau 11 Monaten laufen einige Verfahren gegen mich wegen des Verdacht der Bedrohung und des Betruges. Ich habe in dieser Angelegenheit eine Rechtsanwältin beauftragt, die Sich als Pflichtverteidigerin beigeordnet hat. Diese Rechtsanwältin hat Akteneinsicht in dieser Sache genommen und mir Mitgeteilt, dass es keinerlei Beweise gäbe. Alle Zeugen äußerten nur Vermutungen.
Nun habe ich meiner Anwältin noch mal Aufgefordert. Akteneinsicht zu nehmen und mir die Akten in Kopie zu Überreichen, weil ich möchte gerne Wissen, was mir genau Vorgeworfen wird. Meine Anwältin hat es Verneint, denn es wären über 10 Akten und eh keinerlei Beweise. Nun habe ich bei der Staatsanwaltschaft, Akteneinsicht beantragt nach § 147 Abs 4 StPO. Die Staatsanwaltschaft schrieb mir darauf folgendes..
eine Übersendung der Akten zur Aktenein sicht an Sie ist nicht möglich. Ihre Verteidigerin hatte bereits Akteneinsicht.
Nun benötige ich eine Rechtsberatung.
Was kann ich machen, um doch die Verfahrensakten in Kopie zu Erhalten? Meine Rechtsanwältin verneint immer wieder die Akteneinsicht und will mir auch keine Kopien anfertigen. Was kann ich noch machen?
J
Jan Wilking
· Oldenburg
27. September 2009
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Das Gesetz sieht bei einem unverteidigten Beschuldigten ein Akteneinsichtsrecht vor, § 147 Absatz 7 StPO. Ist ein Verteidiger be...
🔒
Vollständige Antwort lesen
Antwort des Experten freischalten für nur 7,99 €
Antwort freischalten →✓ Einmalzahlung · ✓ Sofortiger Zugang · ✓ SSL-gesichert