RechtsanwaltMietrecht7. September 2019
Vorzelt auf Dauercampingplatz soll nach 28 Jahren Duldung entfernt werden.
Hallo,
Wir haben vor 28 Jahren auf einem Dauercampingplatz einen Wohnwagen und ein gut ausgebautes Vorzelt gekauft und haben den Pachtvertrag für die Parzelle übernommen. Anschließend bekamen wir vom Betreiber des Campingplatzes immer wieder Pachtverträge für ein Jahr.
Nun hat der ehemalige Betreiber die Rechte am Campingplatz an einen neuen Betreiber verkauft.
Dieser hat nun angekündigt, dass die Ausbauten im Vorzelt entfernt werden müssen und sowohl der Wohnwagen als auch das Vorzelt jederzeit abbaubar und ortveränderlich sein müssen.
Zitat: „Zelte und Wohnwagen müssen so beschaffen sein, dass sie jederzeit von ihrem Stellplatz entfernt werden können“
Schon als wir den Wohnwagen übernommen habe, war dieser nicht frei beweglich, da eingewachsen.
Das Vorzelt ist und war nicht abbaubar, da der Innenausbau sehr massiv ist.
Wir haben seit dem Kauf und in den folgenden 28 Jahren an diesen Verhältnissen nichts geändert.
In den Mietverträgen, die wir in der Vergangenheit bekamen, wurde nie darauf hingewiesen, dass der Wohnwagen oder das Vorzelt frei beweglich sein müssen.
Fragen: In wie weit greift hier ein Bestandsschutz oder ähnliches?
Gegen wen könnten wir dann auf Schadenersatz klagen, falls wir aufgrund dieser angestrebten Regelung des neuen Betreibers, der sich auf bestehende Verordnungen beruft, unseren Platz abreißen müssen?
Ehemaliger Betreiber wegen Duldung des Kaufs? Dieser musste damals über den Verkauf informiert werden und hat auch gegen Gebühr eine Umschreibung vorgenommen.
Neuer Betreiber ?
E
Verifizierter Experte
16. November 2009
Sehr geehrte Fragestellerin, Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für ihre Anfrage im Bereich Recht.
Ich beantworte Ihnen ihre Frage gerne wie folgt:
Durch die neue Anordnung des jetzigen Campingplatzverantwortlichen wird erst ein ordnungsgemäßer Zustand hergestellt. Es...
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