Ungenehmigte Nutzung von Gewerberaum zu Wohnzwecken | frag-einen.com
RechtsanwaltMietrecht10. Juni 2015

Ungenehmigte Nutzung von Gewerberaum zu Wohnzwecken

Ich vermiete seit 23 Jahren 2 Eigentumswohnungen an Privatleute. Die Wohnungen befinden sich in einem Industriegewerbemischgebiet. Jetzt habe ich durch eine Anzeige eines Nachbarn erfahren, dass es sich bei den von mir seinerzeit teuer erstandenen Wohnungen um Gewerberaum handelt und gar keine baurechtliche Genehmigung für Wohnzwecke vorliegt. Das Bauamt hat bereits eine Besichtigung durchgeführt und beiden Mietparteien schriftlich eine Auszugsfrist von 3 bis 5 Monaten mitgeteilt. Kann bzw. muss ich den Mietern jetzt kündigen oder reicht das Schreiben vom Bauamt für eine Kündigung aus? Können die Mieter im Falle einer Kündigung Schadensersatz von mir verlangen (z. B. für Umzugskosten, Makler etc.)? Für Ihre Antwort herzlichen Dank.
L
Master of Medicine liubov zelinskij-zunik
· münchen
19. August 2011
Wenn die Behörde bereits eine Auszugsverfügung erlassen hat, brauchen Sie nicht zu kündigen. Der Mieter hat dann Schadensersatzansprüche gegen Sie. Evtl. kann man versuchen, die Baugenehmigung zu bekommen....
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