mietvorauszahlung als Einmalzahlung | frag-einen.com
RechtsanwaltMietrecht3. Dezember 2014

mietvorauszahlung als Einmalzahlung

Wie setzte ich einen Vertrag über eine Mietvorauszahlung von 10 Jahren richtig auf. es sollte u.a. darin stehen Änderung zum Mietvertrag vom =1.07.2011 wird folgende Vereinbarung geschlossen Der Mieter Zahlt durch Einmalzahlung für die Mietzeit vom 01.01.2015 bis Ende 31.12.2025 Der Vermieter verplichtet sich diese Wohnung für den Zeitraum v.01.01.15 bis 31.12.15 nicht zu verkaufen oder weiter zu vermieten. 1.Diese Vereinbarung geht auch auf Rechtsnachfolger über u.a. Erben des Vermieters. 2. Der Vermieter bzw, Rechtsnachfolger verpflichtet sich bei Ableben der Mieter vor Ablauf 2025 den nicht abgewohnten teil der Mietvorauszahlung an die gestzlichen erben der Mieter zurückzuerstatten. 3. Der Vermietet verpflichtet sich die am 30.06.11 gezahlte Kaution von 2 Monatsmieten in Höhe von 700 € an den Mieter zu erstatten. 4.Eine Erhöhung der Kaltmiete bis 2025 ist ausgeschlossen
S
Steffan Schwerin
· Jena
29. März 2011
Danke für Ihre Rückfrage, Sie können das so übernehmen, wobei ein Modus vereinbart werden sollte, wie erstattet werden soll (Abzug vom Mietzins oder Rückzahlung). Bitte bedenken Sie aber, dass Sie dann keine Sicherheit mehr für Mietschäden haben, die durch den Mieter entste...
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Uni-Arzt Freddy Feuerstein
· Basel
29. März 2011
Sehr geehrter Fragesteller, ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt: Sehr geehrter Fragesteller, ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt: § 556b BGB, nach dem die Miete monatlich im Voraus zu zahlen ist, ist keine zwingende Vorschrift, sondern nur „gesetzliches Leitbild“ ...
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