Frist für Eigenbedarfskündigung | frag-einen.com
RechtsanwaltMietrecht25. Januar 2022

Frist für Eigenbedarfskündigung

Sehr geehrte Damen und Herren, Folgende Frage zum Thema Vermietung / Eigenbedarfskündigung. Ich möchte meinen Mieter aus meiner Wohnung per Eigenbedarf kündigen. Meine vorliegenden Gründe rechtfertigen den Eigenbedarf. Die Frage bezieht sich auf die einzuhaltende Frist: Bis zu welchem genauen Datum muss die Kündigung beim Mieter sein wenn der Mietvertrag am 28.09.2014 unterschrieben wurde, das Mietverhältnis laut Vertrag am 01.11.2014 begonnen hat, und der Mieter bis zum 30.11.2022 ausziehen soll? Herzlichen Dank!
B
Bernhard Müller
· Berlin
18. Januar 2013
Sehr geehrter Fragesteller, die Frist richtet sich nach § 573 Absatz 1 BGB. Bei Zugang der Kündigung besteht das Mietverhältnis schon 5 aber noch keine 8 Jahre. Also 6 Monate. Also muss die Kündigung bis zum 03.06.2022 beim Mieter eingehen. Mit freundlichen Grüßen ...
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