Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit | frag-einen.com
RechtsanwaltInsolvenzrecht23. September 2009

Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit

Hallo, ich habe für den Freund meiner Schwester eine Firma auf meinen Namen angemeldet. Nun mußte ich eben durch dessen Schuld, für die Firma im Februar diesen Jahres Insolvenz anmelden. Das Verfahren läuft und da ich auch Vollzeit arbeite, wird monatlich der pfändbare Betrag direkt vom Arbeitgeber an den Insolvenzverwalter überwiesen. Da ich durch die ganze Situation nervlich sehr belastet bin und darunter auch meine Arbeitsleistung gelitten hat und ich deswegen auch schon beim Arzt war, habe ich bei meinem Arbeitgeber nachgefragt, ob ich die wöchentliche Stundenzahl von 40 auf 30 Stunden verringern könnte. Dieser wäre damit einverstanden. Meine Frage: Durch die Verringerung der Arbeitszeit, würde sich der Betrag, der bisher an den Insolvenzverwalter abgeführt wird, um ungefähr die Hälfte (ca. 200,oo € weniger) verringern, kann ich dies so einfach machen? Oder brauche ich dazu die Genehmigung vom Insolvenzverwalter? Für baldige Beantwortung bedanke ich mich schon im voraus.
A
Andreas Scholz
· Konstanz
27. Juni 2009
Sehr geehrter Fragesteller, Ich gehe davon aus, dass Sie sich in der sechsjährigen Wohlverhaltensperiode befinden. Dann haben Sie sich grundsätzlich während dieser Phase im zumutbaren Maße leistungsfähig zu halten, § 295 Abs. 1 Nr. InsO. Wenn Ihre gesundheitliche Situat...
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