RechtsanwaltInsolvenzrecht17. Mai 2011
Pfändungsgrenze, wenn ich in der Schweiz wohne und arbeite
Ich bin Deutscher und in Deutschland 2008 in die Privatinsolvenz gegangen. Nun wohne ich seit einem Monat in der Schweiz und arbeite auch schon seit 2 Monaten hier in Festanstellung. Ich bin getrenntlebend von meiner Ehefrau und meinem 10 jähr. Sohn. Meine Frau verdient ca. 550 € netto in Teilzeit. Welche Pfändungsberechnung wird nun zugrunde gelegt ? Selbst mein Treuhänder kann es mir nicht sagen. Er meint ich solle eine Berechnung von mir beifügen und er schaut, ob es ausreicht. Wenn ich richtig liege, muß ich doch erst vom übriggebliebenen Nettolohn eine Pfändungssumme bezahlen ? Oder ? Aber was wird vorher alles abgezogen ? Liegt die Grenze in der Schweiz anders, wegen höheren Lebenshaltungskosten ? Oder kann ich davon ausgehen: Brutto - (minus) Unterhalt Frau (welche Höhe ?, ist es freiwillig, kann die Höhe beliebig von mir gewählt werden ?)- Unterhalt Sohn- Selbstbehalt- Miete ?- Krankenkasse- Sozialabgaben- Überstundenzuschlag ? Wenn ich weiß, ob ich dies alles vorher vom Bruttolohn abziehen darf, wäre mir sehr geholfen. Vielen Dank
D
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla
· Bremerhaven
28. September 2009
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
Der Pfändungsfreibetrag ist in der Schweiz in Art. 93 des Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs der Schweiz geregelt.
Feste Grenzen für die Höh...
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