RechtsanwaltInsolvenzrecht29. Oktober 2009
nachverteilung durch beschluss insolvenzgericht während der wohlverhaltensphase
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin/ sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
im März 2006 wurde mein Insoverfahren eröffnet und seit Januar 2008 wurd es aufgehoben und ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase.
Im Jahr 2003,im Juni ,hatte ich mein Motorrad als Sicherungsübereignung an einen Darlehensgeber übereigent. Den KFZ Brief hat er erhalten und er galt als Eigentümer des Motorrades. Sofern ich das Darlehen ,welches im Wert des Motorrades erteilt wurde, nicht zurückzahlen könne, hätte der Eigentümer das Motorrad jederzeit verwerten können oder selber nutzen können. Er hat mir aber gelegtliche Nutzung zu Clubanlässen erlaubt unter der Bedingung, das ich dafür zu sorgen hätte, Versicherung,Steuern und durch mich verursachte Schäden zu bezahlen.
In der Liste hatte sich der Darlehensgeber nicht eingetragen, da für ihn und auch für mich keine Schuld bestand. Immerhin hatte der Darlehensgeber das Motorrad als Eigentum.
Nun behauptet der Treuhänder, das ich falsche Angaben im Antrag gemacht habe und hat einen Beschluss beim Insolvenzgericht erwirkt, das dieses Motorrad zur Verwertung ihm zuzuleiten ist.Es gab keinen gerichtlichen Prozess deswegen und es wird einfach auch seitens der Rechtspflegerin des Insogerichtes angezweifelt, das diese Sicherungsübereignung stattfand.Schriftliche und mündliche Anfragen des Darlehensgebers an meinen Treuhänder,die Freigabe des von ihm blockierten( Aufbietung KFZ Brief wurde seitens Treuhänder veranlasst) werden nicht beantwortet. Er hat sich jetzt ebenfalls einen Anwalt genommen.Ich will gegen diesen Beschluss Beschwerde einlegen,denn meine RSB ist gefährdet,wenn der Treuhänder nun behauptet, ich habe Besitz nicht im Antrag angegeben und auch eine Besicherung nicht.Meine Frage: darf der Treuhänder dieses Motorrad einfordern und verwerten?
Ich weiß nicht mehr was ich tun soll.Derzeit lebe ich von Hartz4, da ich meine Arbeit erneut und ohne Verschulden verloren habe.Ich kann nicht mehr als 20 Euro anbieten. Ist das für die Beantwortung der Frage okay?
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