RechtsanwaltInsolvenzrecht21. Mai 2010
Kostenvorschuß durch Ehefrau im Insolvenzverfahren
Ich habe das Regelinsolventverfahren beantragt, nebst Stundung der Verfahrenskosten.
Nun bekomme ich zur Antwort, dass meine getrennt lebende Ehefrau
zur Deckung eines Kostenvorschuß verpflichtet sei.
Wenn sie leistungsfähig sei.
Die Schulden stammen aus der gemeinsamen Existenz.
Wie ist der Begriff der Leistungsfähigkeit zu bewerten?
Wird ihr Einkommen geprüft, oder gilt Sie als arbeitsfähige Frau grundsätzlich als leistungsfähig?
Sie ist selbständig macht Verlust und lebt vom Gründungszuschuß,
Kindergeld und Kindesunterhalt (nicht von mir).
Gesamteinkommen mit einem Kind
S
Steffan Schwerin
· Jena
13. August 2009
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Wenn die Verbindlichkeiten während der Ehezeit entstanden und Sie aktuell auch nur getrennt leben und noc...
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