RechtsanwaltInsolvenzrecht18. November 2009
Kosten
ich habe als letztes Druckmittel gegen Vorlage einer vollstr. Ausfertigung auf Zahlung ausstehender Beträge ein Insolvenzverfahren gegen meinen ehem. AG beantragt.
Nach nunmehr einem Jahr erklärt sich der ehem AG bereit die ausstehenden Beträge auszuzahlen. Wir befinden uns noch im Antragsverfahren. Des AG bisherigen Einwände gegen das Verfahren sind bis zum OLG abgelehnt worden.
Lasse ich mich auszahlen , dann ist einer der antragsbegründende Tatbestände nicht mehr vorhanden. offenbar ist sein Ziel eine Einstellung des Verfahrens.
Das ist auch mein Ziel.
Mit welchen kosten muß wer rechnen. Streitwert sind ca € 2.000.-
MfG
Dieter Ostmann
S
Steffan Schwerin
· Jena
21. Juli 2009
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellte Frage beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Den Kosten des Insolvenzverfahrens kommt von Anfang an eine hohe Bedeutung zu, die über die rein wirtschaft...
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