Grundschulden | frag-einen.com
RechtsanwaltInsolvenzrecht16. August 2010

Grundschulden

Sehr geehrte Damen und Herren, im Oktober 2010 endet meine Privatinsolvenz. Aus der Insolvenzmasse wurden zum Beginn des Insolvenzverfahrens mehrere Grundstücke (Grünland, Ackerland) genommen, die mir lt. Insolvenzverwalter bleiben. Da ich mir während der gesamten Verfahrensdauer nichts zu Schulden habe kommen lassen, gehe ich aktuell davon aus, dass die Restschuldbefreiung erteilt wird. Die Grundstücke möchte ich nach Ende des Verfahrens verkaufen. Nun meine Frage: Betrifft die Restschuldbefreiung auch die Grundstücke ? Kann ich die Grundschulden löschen lassen bzw. die Grundstücke "einfach" veräußern oder kann die Bank die Grundstücke nach Ende der Insolvenz noch versteigern ? Habe ich das Recht die Grundschulden löschen zu lassen ? Darf ich die Grundstücke verkaufen und den Kaufpreis behalten oder bekommt das Geld die Bank ? Es wäre mir sehr recht, wenn Sie mir die Antwort klar und verständlich übermitteln würden (ohne Paragraphen), da ich das alles evtl. sowieso einem Anwalt übergeben muss ?! Vielen Dank für Ihre Antwort. Heike
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Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla
· Bremerhaven
21. August 2009
Sehr geehrte Ratsuchende, vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage, die ich sehr gerne wie folgt beantworten möchte: Zu 1.)Betrifft die Restschuldbefreiung auch die Grundstücke ? Nein, die Restschuldbefreiung bezieht sich grundsätzlich leider nicht auf die Grundstüc...
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