Grundschuldbrief Rückgabe | frag-einen.com
RechtsanwaltInsolvenzrecht19. Juli 2016

Grundschuldbrief Rückgabe

Die Anforderung einer Grundschuldbriefuebertragung erfolgte meiner Meihnung nach sittenwidrig. Der Grundschuldbrief (nachrangig eingetragen) wurde übergeben, damit der Empfänger (Investor für eine Softwarefirma) fällige Honorarforderungen an den Grundschuldbrief-Inhaber bezahlen sollte. Es wurden nur rudimentät Zahlungen geleiste (Nachweis geplatze Scheck's) Die Softwarefirma meldete ca. 6 Monate nach der Grundschuldbrief - Übergabe Insolvenz an (wurde mangels Masse abgelehnt Jahr 2006). Der Investor - im Besitz des Grundschuldbriefes - weigert sich den übergebenen Grundschuldbrief zurückzugeben.
J
Jan Wilking
· Oldenburg
29. Juli 2012
Sehr geehrter Ratsuchender, vielen Dank für Ihre Anfrage. Wenn die Grundschuld selbst noch besteht, hat der Gläubiger weiterhin Eigentum an dem Grundschuldbrief. Dies ergibt sich aus § 952 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch. Diese zwingende Bestimmung verhindert, dass eine Ur...
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