RechtsanwaltFamilienrecht27. Januar 2013
Unterhalt bei Ausbildung des Kindes
Guten Tag,
mein Sohn (aus erster Ehe) wird demnächst eine Ausbildung beginnen und ca. 400 Euro Netto verdienen.
Ich, die Kindsmutter, bin verheiratet und habe aus 2.Ehe einen Sohn- 8 Jahre alt. Ich verdiene ca.900 Euro Netto.Mein Mann ist erwerbstätig.
Kindsvater, verheiratet und 2 Adoptivkinder im Haushalt verdient 3400 Euro Netto. Seine Frau ist ebenfalls erwerbstätig.
Frage: wie wird der Unterhalt berechnet? Zählt das Einkommen meines Mannes mit? Zählt das Einkommen seiner Frau mit?
Was kommt auf uns finanziell zu?
Viele Grüße J. Müller
B
Bernhard Müller
· Berlin
3. Februar 2010
Sehr geehrte Fragestellerin,
da nur Sie und der Kindesvater unterhaltspflichtig sind, zählt das Einkommen Ihres jetzigen Mannes nicht mit. Genauso zählt das Einkommen der jetzigen Frau des Vaters nicht mit.
Dann ist zu beachten, dass Kindesunterhalt grundsätzlich nur bis z...
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