RechtsanwaltFamilienrecht10. Oktober 2013
Unterhalt aus der Schweiz pfänden
Ich habe mit meinem Ex-Mann 2 Kinder. Dieser lebt und arbeitet jetzt in der Schweiz. Laut Berechnung
des Jugendamtes soll er an die Kinder 600 € Unterhalt bezahlen. Er bezahlt momentan nicht. Die Mitarbeiter
vom Jugendamt sind der Meinung in der Schweiz könne man sein Gehalt nicht pfänden. Stimmt das?
S
Steffan Schwerin
· Jena
4. September 2010
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Nein, das stimmt nicht.
Sie sollten ihn auf Unterhalt verklagen, wenn es noch keinen Unterhaltstitel vom Jugendamt gibt.
Dann haben Sie mit dem gerichtlichen Beschluss einen Titel und können auch gr...
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