RechtsanwaltFamilienrecht8. April 2011
Unterhalt an meinen volljährigen Sohn
Mein Sohn wird in wenigen Tagen 19 Jahre alt und besucht zur Zeit die Fachoberschule. Er wird jetzt im Frühjahr/ Sommer 2011 das Fachabitur verlangen.Ausserdem hat er schon die 10. Klasse wiederholt, damit er überhaupt die Zugangsvorraussetzungen für die FOS erlangt. Ich habe keinen Kontakt zu ihm, da er ihn nicht wünscht. Er möchte nun eine schulische Ausbildung machen( Ergotherapeut).Ausserdem habe ich noch 3 Kinder, 2 davon leben in einem Internat für die ich ca. 1500 Euro Unterhalt zahlen muss. Da die minderjährigen Kinder wohl Vorrang haben, wäre meine Frage, ob ich von ihm verlangen kann, dass er jetzt eine Berufsausbildung beginnt, damit er mich ein wenig finanziell entlasten kann.
B
Bernhard Müller
· Berlin
18. September 2009
Sehr geehrte Fragestellerin,
nach § 1609 BGB stehen unverheiratete minderjährige Kinder zwar in Rang eins, während volljährige Kinder, die nicht mehr im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben, nur auf Rang 4 stehen.
Dies gilt jedoch nur für den Betrag, der als Unt...
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