RechtsanwaltFamilienrecht11. April 2018
Kindeswohl
Enkel wohnt seid Geburt (4 Jahre) bei uns, Rückführung ab Oktober 2017 zwei mal die Woche mit Übernachtung (aggressive Auffälligkeit Jugendamt gemeldet), nach Streit (SMS) holt unsere Tochter mit Zustimmung Jugendamt (Rückführung wurde abgebrochen) Enkel kplt. zu sich. Nun kommt unser Enkel nach 1 ½ Wochen zu uns übers Wochenende. Frage: Was können wir machen unseren Enkel nicht heraus geben zu müssen wenn unser Enkel nicht mit unserer Tochter gehen möchte wenn sie ihn abholt, er sich auch massiv wehrt und sie ihn nur mit „Gewalt“ nehmen könnte ? Verbleibensanordnung wurde vor 3 Monaten abgelehnt weil es eine Rückführung gibt/gab.
E
Verifizierter Experte
12. April 2018
Man wird nicht umhin kommen, hier nochmal gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Es muss deutlich gemacht werden, dass man die Rückführung zwar grundsätzlich unterstützen würde, aber im Interesse des Kindeswohls diese zurückfahren muss.
Das Kind sollte dann wieder deutli...
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S
Steffan Schwerin
· Jena
12. April 2018
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich gern wie folgt beantworten möchte:
Die Frage ist, weshalb das Jugendamt die Rückführung unterstützt, wenn es nicht klappt mit der Kindesmutter.
Dass die gerichtliche Verbleibensanordnung abgelehnt wurde...
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