1613 BGB notwendige Voraussetzung Verlangen nach Auskunft über wirtschaftliche Verhältnisse | frag-einen.com
RechtsanwaltFamilienrecht22. Juli 2016

1613 BGB notwendige Voraussetzung Verlangen nach Auskunft über wirtschaftliche Verhältnisse

Eine der genanten Ausnahmen, Alternativen liegt nicht vor. Können Sie die notwendige Vorraussetzung "Verlangen nach Auskunft über Einkünfte und Vermögen" mit Rechtssprechung auch belegen? Verfahren wäre in Frankfurt Main dann anhängig, wenn es zu eine Klage durch die Kindesmutter kommt. Vielen Dank
J
Jan Wilking
· Oldenburg
1. August 2012
Sehr geehrter Ratsuchender, vielen Dank für Ihre weiter Frage. Die Voraussetzung ergibt sich direkt aus dem Gesetzestext: "Für die Vergangenheit kann der Berechtigte Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur von dem Zeitpunkt an fordern, zu welchem der ...
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