RechtsanwaltErbrecht2. Juni 2011
Pflichteilsanspruch / Erbgestaltung
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei und besteht folgende Situation:
Mein Ehemann (=EM) (viele Jahre älter als ich (=EF)) hat aus erster Ehe 2 erwachsene Kinder (=A+B); wir haben ein gemeinsames Kind (=C) zusammen, unser Mehrfamilienhaus hat EM in 2004 allein per Mietkauf erworben; mit unserer Heirat vor 2 Jahren (gesetzl.GS der Zugewinngem.) hat EM im Rahmen einer ehebedingten Zuwendung (notar.Vertrag + Grundbucheintrag)mir(=EF)50% dieses Hauses
unentgeltlich übertragen (erworben),wir sind Gesamtschuldner bis zur vollst.Abzahlung im Jahr 2016; z.Z. hat EM nur geringe Einkünfte, sodass EF die mtl. KP-ratenzahlung übernimmt (EF= Familienhauptverdiener)
Wie sind die Erbanteile hinsichtlich des MFH ? Können wir in einem Testament/Erbvertrag etwas gestalten, das A+B nur den minmalsten Pflichtteil bekommen? Inwieweit fließt die ehebedingte Zuwendung als Schenkung in einen möglichen Pflichteilsergänzungsanspruch von A+B ein ?
Für Ihre Mühe bedanke ich mich im voraus recht herzlich.
D
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla
· Bremerhaven
29. September 2009
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
1. Wie sind die Erbanteile hinsichtlich des MFH ?
Separate Erbteile hinsichtlich des MFH sind so grundsätzlich nicht möglich. Vielmehr gehört ein Teil des ...
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