RechtsanwaltErbrecht8. Mai 2013
Hypothek auf eine gemeinschaftlich ererbte Immobilie
Drei Töchter bilden nach dem Tod des Vaters eine testamentarisch festgelegte Erbengemeinschaft (bisher ungeteilte Erbengemeinschaft). Zum Erbe der Töchter zählt neben Barvermögen auch eine Immobilie (Einfamilienhaus). Anteil jeder Erbin 1/3 des Gesamtwertes der Immobilie.
Eine der Töchter plant nun den Kauf einer Eigentumswohnung und benötigt dazu einen Bankkredit. Als Sicherheit möchte sie ihren Erbanteil an der Immobilie einsetzen. Die übrigen Miterben sind noch nicht über diese Absicht informiert, sie konnten bisher auch nicht ihr Vorkaufsrecht auf den Immobilienanteil der Schwester anmelden.
Was sagt das Erbrecht zu dieser Situation? Die Hypothek würde als anteilige Grundschuld im Grundbuch der ererbten Immobilie eingetragen, wodurch die Eigentumsrechte der Miterben eingeschränkt wären. Zudem würden die Vorkaufsrechte der Miterben verletzt. Sehe ich das richtig?
J
Jan Wilking
· Oldenburg
16. Mai 2010
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Sie liegen mit Ihrer Ansicht richtig: Eine einzelne Tochter kann nicht über den Nachlass oder einzelne Gegenstände daraus verfüg...
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