RechtsanwaltErbrecht24. Mai 2018
Genügt eine geglaubigte Vollmacht
Vollmacht/ Erbschein: Meine Frau ist vor kurzem verstorben. Meine Tochter hat eine Vollmachtsurkunde für alle Rechtsgeschäfte die durch die Stadt Wuppertal beglaubigt wurde. Braucht meine Tochter noch einen Erbschein oder reicht diese Vollmacht MfG ahlhaus
E
Verifizierter Experte
24. Mai 2018
Vielen Dank für Ihre Rückfrage.
Ja, für diesen Fall der Übernahme der Mietwohnung bedarf es eines Nachweises über das Erbe.
Diesen Nachweis erbringt man mit dem Erbschein, weshalb sie einen beantragen sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt...
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S
Steffan Schwerin
· Jena
24. Mai 2018
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Es kommt darauf an, aus was das Erbe besteht und wie das Erbe geregelt ist.
Nach dem Gesetz erben Sie als Ehemann und Ihre Tochter gemeinsam.
Ob man dann einen Erbschein braucht, ist fraglich.
Es...
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