RechtsanwaltErbrecht27. Juli 2016
Folge einer Schenkung
A und B sind die Eltern von D, E und F.
D und E haben im Jahre 2006 jeweils eine Schenkung durch A und B in Höhe von 140.000 Euro erhalten, F eine Schenkung in Höhe vn 120.000 Euro.
F sollte die restlichen 20.000 Euro im Jahre 2009 erhalten, hat aber das Geld bis auf weiteres A und B geliehen.
Im Jahr 2016 zahlen A und B die 20.000 Euro an F zurück.
Nehmen wir mal an, die Schenkung der restlichen 20.000 Euro hat erst im Jahr 2016 stattgefunden (kein Darlehen vorher) und A und B sterben innerhalb von wenigen Jahren (unter 10 Jahre): Muss F dann einen Teil der 20.000 Euro an D und E abdrücken? (Pflichtteilsergänzungsanspruch?)
D, E und F sind durch A und B als gleichberechtigte Erben eingesetzt, sobald A und B beide verstorben sind.
S
Steffan Schwerin
· Jena
7. August 2012
Ja das könnte man. Eine Rückzahlung muss ja nur dann geleistet werden, wenn die Berechtigten darauf bestehen. Wenn sich alle einig sind, dass nichts gezahlt werden soll, muss auch nichts gezahlt werden....
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B
Bernhard Müller
· Berlin
5. August 2012
Sehr geehrter Fragesteller,
das hängt davon ab, welches Vermögen A und B außer dem verschenkten Geld noch haben. Zunächst wird das, was beim Tod von A und B denen noch gehört hat (tatsächlicher Nachlass), durch 3 geteilt. Das Ergebnis ist dann das, was D, E und F jeweils tatsä...
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