Erbrecht der Enkel ? | frag-einen.com
RechtsanwaltErbrecht7. Mai 2014

Erbrecht der Enkel ?

Guten Tag, die Situation ist folgende: Ich bin 39 Jahre alt und mein leiblicher Vater ist verstorben. Ich bin seine einzige Tochter. Allerdings bin ich vor einigen Jahren (schon als Erwachsene) adoptiert worden (von dem neuen Ehemann meiner Mutter - bei beiden war ich auch aufgewachsen.) Die Adoption hat in der Weise stattgefunden, dass sie in der Wirkung wie eine Kindesadoption ist. D.h. ich habe seitdem keinerlei Rechte und Pflichten mehr in Bezug auf meinen leiblichen Vater. Meine Frage ist nun: Ich selbst bin natürlich nicht erbberechtigt, aber sind es meine Kinder ? (Da sie ja die Enkelkinder sind?) Würde mich über eine schnelle Klärung freuen. Mit freundlichen Grüßen
J
Jan Wilking
· Oldenburg
7. Dezember 2010
Sehr geehrte Ratsuchende, gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt: Zunächst einmal möchte ich Ihnen mein Beileid zum Tod Ihres leiblichen Vaters aussprechen. Wenn das Familiengericht gemäß § 17...
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