RechtsanwaltErbrecht20. Februar 2014
Bin ich Erbe oder Pflichtteilsberechtigter?
Im Testament hat meine Mutter geschrieben: „Ich setze meine 6 Kinder als Erben ein. …. Gottfried soll kein Geld erhalten.“ An Gegenständen habe ich nur 1 Vase, ein dreiteiliges Fischbesteck erhalten. Der Goldring meines Vaters, den ich laut Testament erhalten sollte, ist von meinen Geschwistern angeblich nicht gefunden worden.
Da ich 500 km entfernt wohne, haben meine Geschwister die Wohnung meiner Mutter ohne mich und mit meinem Einverständnis aufgelöst. Meine Geschwister haben mir in der Zwischenzeit jeweils mitgeteilt, welche Gegenstände sie aus der Wohnung meiner Mutter genommen haben. Darunter beispielsweise ein handgeknüpfter Teppich von 8m², den mein Bruder nach der Auflösung der Wohnung meiner Mutter auf seinem Dachboden gelagert hatte, was er jedoch bei meiner ersten Nachfrage für die ersten beiden Monate nach dem Tod meiner Mutter angeblich vergessen hatte. Meine Schwester hat eine große alte Holztruhe erhalten. Sie haben alles unter sich verteilt, ohne mich zu fragen oder zu informieren.
Von dem viel zu niedrigen Geldbetrag auf dem Konto (siehe meine Anfrage vom 7.12.2013) haben meine Geschwister bisher nicht gesprochen.
Gehe ich nun auf diese Weise leer aus? Bin ich Erbe oder Pflichterbe? Was kann ich tun und wie muss ich vorgehen?
Vielen Dank.
J
Jan Wilking
· Oldenburg
20. Februar 2014
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Leer werden Sie wohl nicht ausgehen. Ob Sie hier als Erbe eingesetzt werden sollten (und wenn ja in welchem Umfang) oder ob Ihne...
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U
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller
· Leonberg
10. November 2010
Vielen Dank für Ihre Rückfragen, die ich wie folgt beantworten möchte:
Eine Ausschlagung kann z.B. sinnvoll sein, um der Erbenhaftung zu entgehen oder aber um bei Beschränkungen und Beschwerungen trotz Erbeinsetzung den Pflichtteil zu erlangen, vgl. 2306 BGB.
Inwieweit ein ...
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