RechtsanwaltArbeitsrecht26. Juni 2014
Zuschläge bei Krankheit
Unsere Arbeitnehmer erhalten einen Zuschlag für Sonntags- und Nachtarbeiten; Dies sind sozialversicherungs- und steuerfrei. Lt. Urteil BAG müsste dieser Zuschlag auch bei Krankheit bezahlt werden. Gilt das generell?
Gibt es eine rechtliche Möglichkeit im Rahmen einer Vertragsänderung das die Zahlung von Zuschlägen bei Krankheit ausschließt? Es kann doch nicht sein dass jemand der die besonderen Erschwernisse der Sonntagsarbeit nicht hat auch noch mehr bekommt als wenn er gearbeitet hätte und der AG diese Zuschläge gleich doppelt bezahlen muss, nämlich an den Kranken als auch an den der ersatzweise Dienst für den Erkrankten verrichtet.
I
Dr. med. Ive Dr. Schaaf
· Moosburg
14. Januar 2011
Sehr geehrter Fragesteller,
Wie in Ihrer Frage habe ich eine mögliche Lösung genannt.
Ohne Kenntnis der Verträge und der weiteren konkreten Umstände ist hier eine konkrete Vertragsformulierung nicht möglich, darüber hinaus auch für diesen Einsatz in dieser Form nicht machbar....
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S
Stefan Steininger
· Murr
13. Januar 2011
Sehr geehrter Fragesteller,
das BAG hat in der Entscheidung 5 AZR 89/08 vom 14.01.2009 deutlich klar gemacht, dass die Zuschläge ebenfalls unter die Entgentfortzahlung fallen.
Selbst die Einwendungen des dortigen Arbeitgebers wurden nicht als durchgreiflich angesehen. Vielmeh...
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