Vertragsrecht in Bezug auf Kündigungsfrist | frag-einen.com
RechtsanwaltArbeitsrecht3. Juni 2011

Vertragsrecht in Bezug auf Kündigungsfrist

Guten Tag, ich bin am 01.04.1995 in der Firma eingetreten. Im Dienstvertrag besteht eine Klausel, daß die bei längerer Betriebszugehörigkeit verlängerten Kündigungsfristen auch für den Arbeitnehmer gelten. Zum 31.03.1995 habe ich bei der Firma gekündigt und war für eine Woche nicht in der Firma beschäfigt und habe in einer anderen Firma gearbeitet. Das ist natürlich auch belegbar. Nach dieser einen Woche habe ich in der alten Firma erneut angefangen, es wurde jedoch nie wieder ein schriftlicher Dienstvertrag geschlossen. Ich möchte mir nun eine neue Stelle suchen und frage mich ob ich mich auf die gesetzliche Kündigungsfrist nach BGB berufen kann, da eben kein neuer Vertrag geschlossen wurde, denn ich möchte natürlich nicht das für mich die verlängerten Kündigungsfristen gelten. Vielen Dank für Antwort. MFG.
S
Steffan Schwerin
· Jena
29. September 2009
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in), die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt: Sie sind seit 1995 in der Firma und damit seit 16 Jahren. Nach § 622 Absatz 2 Nr. 6 BGB bestünden da...
🔒

Vollständige Antwort lesen

Antwort des Experten freischalten für nur 7,99 €

Antwort freischalten →

✓ Einmalzahlung · ✓ Sofortiger Zugang · ✓ SSL-gesichert

Eigene Frage stellen

Persönliche Antwort in <24h · Geld-zurück-Garantie

Jetzt Frage stellen →