RechtsanwaltArbeitsrecht27. Mai 2014
Schwanger in Probezeit bei befristetem Arbeitsvertrag
Hallo und guten Tag,
ich bin schwanger in der Probezeit (01.01.2014 bis 30.06.2014) mit einem befristeten Arbeitsvertrag (Ende 31.12.2014). Der §2 Probezeit lautet: \\\"Dieser Arbeitsvertrag wird vorläufig zur Probe für die Dauer von 6 Monaten abgeschlossen und endet durch Zeitablauf ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Frage: Habe ich Kündigungsschutz bis zum 31.12.2014?
MfG
E
Verifizierter Experte
27. Mai 2014
Sehr geehrte Fragestellerin,
Entsprechend § 9 MuSchG ist die Kündigung einer Schwangeren bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung unzulässig.
Es besteht ein absolutes Kündigungsverbot, dass für alle schwangeren Arbeitnehmerinnen (auch für Arbeitnehmerinnen währen...
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C
Dr. med. Christoph Schmülling
· Köln
26. Dezember 2010
Danke für Ihre Rückfrage,
Kombiniert der Arbeitgeber wie bei Ihnen in einem von ihm ausgearbeiteten Musterarbeitsvertrag eine Befristung ohne Sachgrund mit einer weiteren sechsmonatigen Probezeitbefristung, liegt eine ungewöhnliche Vertra...
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