RechtsanwaltArbeitsrecht28. Februar 2011
Prüfung eines Arbeitsvertrages vor Unterzeichnung
Ich habe mich auf eine Anzeige hin beworben bei einer Service -Firma. Diese Firma suchte in der Anzeige einen Tischler.
Es kam zu einem Bewerbungsgespräch, bei dem für mich deutlich wurde, daß es sich nicht um reine Tischlertätigkeit handelt, sondern um Brandschutzanlagen, Rauchabzugsanlagenund Aufzugsanlagen in Wartung und Pflege. Hier war von einer digitalen Erfassung die Rede , von Schulungen und Zertifikaten und von einem Dienstwagen, der von der Firma angeschafft und zur Verfügung gestellt wird.
Letzteres war für mich sehr wichtig, da ich mitten im Wald wohne und zugesagt wurde, Daß der Firmenwagen mit nach Hause genommen werden darf.
Vergütung wurde mit 10 Euro angegeben, allerdings habe ich im gespräch verdeutlicht, daß ich mir 12,50 - 13,00 Euro vorstelle., worauf mir gesagt wurde, daß müsse man nach einem halben bis 1 Jahr prüfen.
Ich bekundete mein Interesse und wurde bereits auf Schulungen geschickt, ohne daß ein Vertrag bestand. Da ich 56 jJahre bin und seit 2 Jahren Hartz 4 Enpfänger übernimmt Das Arbeitsamt bei Vertragsabschluß diese Kosten.
Am 3.3.2011 soll das Arbeitsverhältnis beginnen.(falsches Datum im Vertrag)
Ich bitte nun den Vertrag in meinem Interesse als Arbeitnehmer zu prüfen. Urlaubsanspruch scheint mir nicht dem Gesetz zu entsprechen.
Abtretungsklauseln?
Keine Zusicherung eines Dienstwagens. wie wird das verrechnet? nichts Konkretes.
Arbeitszeiten nur nach Vorgabe des Arbeitgebers, aber wie sind die Vorgaben konkret?
Wenn als Tischler auch eingestellt, muß dann nicht auch ein Tarifvertrag zum Tragen kommen?
Muß ich gesundheitliche Einschränkungen angeben, muß ich Einträge im Führungszeugnis angeben, wenn der Arbeitgeber danach fragt?
Leider kann ich vom Arbeitsvertrag nur 3 Seiten anhängel, es fehlen zwei, die ich zu mailen kann, wenn der bearbeitende anwalt mir die möglichkeit gibt in seiner Antwort ihm die fehlenden 2 Seiten noch zuzusenden.
(mehr als drei Anhänge sind hier nicht vorgesehen)
S
Steffan Schwerin
· Jena
10. September 2009
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Der vorliegende Arbeitsvertrag ist nicht zu beanstanden.
Im Einzelnen dazu wie folgt:
Urlaubsanspru...
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