Experten-Nutzungsvertrag

Stand: April 2026 · Version 1.0

Zwischen der frag-einen.com UG (haftungsbeschränkt) und dem Experten (nachfolgend „Experte")

§ 1 Vertragsgegenstand und Rechtsverhältnis

1.1 Der Experte ist selbstständiger Auftragnehmer. Dieser Vertrag begründet kein Arbeitsverhältnis, keine Scheinselbstständigkeit und keine gesellschaftsrechtliche Verbindung. Der Experte ist frei in der Gestaltung seiner Arbeitszeit und nicht weisungsgebunden.

1.2 Der Experte ist berechtigt, auf der Plattform frag-einen.com Fragen von Kunden zu beantworten und hierfür eine Vergütung zu erhalten.

1.3 Der Experte versichert, dass er die für seine Tätigkeit erforderlichen beruflichen Qualifikationen, Zulassungen und ggf. Berufsregistrierungen besitzt und diese auf Verlangen nachweisen kann.

§ 2 Vergütung und Abrechnung

2.1 Provisionsstruktur: Der Experte erhält 75 % des vom Kunden für die Antwort bezahlten Betrags. Der Anbieter behält 25 % als Plattformgebühr. Dies gilt für alle Antworten, Direkt-Buchungen und Folge-Fragen.

2.2 Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt monatlich zum 1. des Folgemonats über Stripe Connect. Der Experte erhält eine automatisierte Abrechnungsgutschrift als PDF.

2.3 Umsatzsteuer: Ist der Experte umsatzsteuerpflichtig, stellt er eine Rechnung über den Nettobetrag zuzüglich MwSt. Die Plattform erstellt hierfür Gutschriften im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG (Gutschriftverfahren), sofern der Experte schriftlich zustimmt. Bei Kleinunternehmern nach § 19 UStG entfällt die MwSt.

2.4 Folge-Fragen: Der Experte legt den Preis für kostenpflichtige Folge-Fragen selbst fest (Mindestpreis: 4,99 €). Die 75/25-Aufteilung gilt entsprechend.

2.5 Experten-Pakete: Zusätzlich zur Provision kann der Experte ein Sichtbarkeitspaket buchen (Professional 49 €/Mo, Expert Plus 99 €/Mo), das die Provisionsquote auf bis zu 82 % erhöht.

§ 3 Rechteabtretung — Nutzungsrechte an Antworten

3.1 Übertragung von Nutzungsrechten: Der Experte räumt der frag-einen.com UG mit Erstellung jeder Antwort unwiderruflich und ausschließlich sämtliche Nutzungsrechte im Sinne der §§ 31 ff. UrhG ein. Dies umfasst insbesondere das Recht zur:

  • Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung (§§ 16, 17, 19a UrhG)
  • Bearbeitung und Umgestaltung (§ 23 UrhG), z.B. für KI-Training und Inhaltsoptimierung
  • Weiterlizenzierung an Dritte und Sub-Lizenzierung
  • Nutzung für Marketingzwecke, Pressemitteilungen und Produktpräsentationen
  • zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzung auf allen bekannten und zukünftigen Medien

3.2 Urheberpersönlichkeitsrecht: Das Urheberpersönlichkeitsrecht des Experten bleibt unberührt. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, Antworten ohne Namensnennung des Experten zu veröffentlichen, sofern dies der Anonymisierung oder dem Schutz des Experten dient.

3.3 Vergütung: Die Nutzungsrechteeinräumung ist durch die in § 2 vereinbarte Provision abgegolten. Eine zusätzliche Vergütung für die Weiterverwertung der Antwort (z.B. Pay-to-Read durch andere Nutzer) steht dem Experten nicht zu.

3.4 KI-Training: Der Experte stimmt ausdrücklich zu, dass seine Antworten zur Verbesserung und zum Training von KI-Systemen der frag-einen.com UG und ihrer Dienstleister genutzt werden dürfen, sofern diese Nutzung anonym und nicht personenbezogen erfolgt.

§ 4 Pflichten des Experten

4.1 Qualität: Antworten müssen fachlich korrekt, vollständig und auf die gestellte Frage bezogen sein. Generische oder nicht hilfreiche Antworten können vom Anbieter gelöscht und die Vergütung einbehalten werden.

4.2 Antwortfrist: Angenommene Fragen sind innerhalb von 23 Stunden und 59 Minuten zu beantworten. Bei Fristversäumnis verfällt die Zuweisung; eine Vergütung entfällt.

4.3 Haftungsfreistellung: Der Experte stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus fehlerhaften, irreführenden oder rechtswidrigen Antworten entstehen.

4.4 Berufsrecht: Der Experte ist verantwortlich für die Einhaltung berufsrechtlicher Vorschriften, insbesondere des anwaltlichen Berufsrechts (BRAO), des ärztlichen Berufsrechts und des Steuerberatungsgesetzes.

4.5 Konkurrenzverbot: Es besteht kein Konkurrenzverbot. Der Experte darf auf anderen Plattformen tätig sein.

§ 5 Verifizierung und Qualitätssicherung

Der Experte stimmt einer Prüfung seiner Qualifikationsnachweise durch den Anbieter zu. Falsche Angaben führen zur sofortigen Sperrung und ggf. strafrechtlicher Verfolgung. Der Anbieter behält sich vor, Antworten zu moderieren und bei Verstößen die Vergütung zu verweigern.

§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Nach Kündigung verbleiben die eingeräumten Nutzungsrechte (§ 3) beim Anbieter.

§ 7 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Experten erfolgt gemäß DSGVO und der Datenschutzerklärung. Für Abrechnungszwecke nach Stripe Connect gelten die Datenschutzbestimmungen von Stripe, Inc.

§ 8 Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Sigmaringen. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.